Scheidungsanwältin Sabine Platt aus Wiesbaden

Als Rechtsanwälte sieht die Kanzlei Ihren Arbeitsschwerpunkt darin, mögliche Konflikte und deren anschließende Lösungen vor Gericht zu vermeiden. Seit über zehn Jahren konnte Frau Platt die Erfahrung machen, dass sich dieses Ziel in vielen Fällen erreichen lässt.

Arbeitsfeld Scheidung

Bei Scheidungsfällen sieht sich die Fachanwältin für Familienrecht immer wieder auch als Schlichter, eine anspruchsvolle Aufgabe, die aber auch sehr viel Freude bereitet – trotz des nicht immer erfreulichen Anlasses. Gemeinsam wir mit dem Mandanten ein Konzept zur gütlichen Trennung erarbeitet, auch um unnötige Kosten für zu vermeiden.

Arbeitsfeld Familie

Als zugelassene Fachanwälte für Familienrecht (seit 1991) konnte Frau Platt Klientinnen und Klienten bei allen Problemen rund um die rechtlichen Grundlagen des familiären Miteinanders beraten. Dabei ist viel Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen gefragt, doch Erfahrung zeigt, dass dies genau die Qualitäten sind, die Klientinnen und Klienten schätzen.

Zu diesem Arbeitsfeld zählen auch wirtschaftlich und steuerlich relevante Regelungen wie die Gütertrennung im Rahmen eines Ehevertrags oder juristische Abmachungen unverheirateter Paare.

Arbeitsfeld Testament

Ein zeitig und fachmännisch aufgesetztes Testament ist eine beruhigende Vorsorge für die Zeit nach dem eigenen Tod. Kein angenehmer Gedanke, aber oft hat Frau Platt erlebt, dass Ihre Kunden aus der Formulierung ihres letzten Willens große Zufriedenheit schöpfen konnten.

Beim Verfassen eines Testamentes geht es um zweierlei: Einerseits soll es den je eigenen und individuellen Wünschen in Sachen Erbe gerecht werden, andererseits muss es so formuliert werden, dass keinerlei Unklarheiten enthalten sind, die dann im ungünstigsten Falle schließlich doch vor Gericht landen. Natürlich vertritt Sie die Kanzlei auch bei Erbstreitigkeiten vor Gericht, in der Regel lassen sich aber auch hierbei viele Dinge außergerichtlich regeln. Das spart Zeit, Nerven und nicht zuletzt Geld.

Nebenklage / Opferrecht

Seit 2001 ist die Kanzlei auch Mitglied in der ‚Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins‘. „Die rechtliche Vertretung der Opfer von sexueller und anderer Gewalt liegt uns besonders am Herzen“ erklärt Frau Platt. „Aufgrund der langjährigen Erfahrung und fundierten juristischen Fachkenntnisse kennen wir die besondere Situation von Gewaltopfern nur zu genau. Allein die Frage, ob und wann es notwendig ist, rechtliche Schritte in einer solch hoch emotionalisierten und bedrückenden Situation einzuleiten, überfordert die meisten Betroffenen. Sprechen Sie uns möglichst frühzeitig an, um gemeinsam möglichst schnell einen Weg aus häufig unerträglichen Situationen zu finden.“

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