Der eigene Parkplatz zugeparkt

Eine ärgerliche Situation, die viele Autofahrer kennen – der eigens teuer angemietete oder private Stellplatz ist durch einen anderen Verkehrsteilnehmer zugeparkt. In vielen Städten ist die Parkplatzsituation sehr angespannt und man ist froh, einen eigenen Stellplatz für sein Fahrzeug vermeintlich sicher zu haben. Ärgerlich ist dann, wenn dieser Parkplatz durch unbefugte Dritte zugeparkt ist. Aber was kann bzw. darf man in solchen Fällen tun.
Welche Möglichkeiten gibt es gegen Falschparker auf dem eigenen Stellplatz?

Eindeutige Kennzeichnung

Wichtig ist zu allererst, dass der private Parkplatz als solcher durch ein Schild gekennzeichnet ist, wichtig hier, dass der Parkplatz zu Tag- und Nachtzeit nicht unrechtmäßig zu nutzen ist. Am besten informiert man auch mit einem entsprechenden Schild darüber, dass bei unberechtigter Nutzung des Parkplatzes, ein Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt wird.

Möglichkeiten gegen Falschparker auf dem eigenen Parkplatz

1. Zuparken – Vorsicht, nicht zu empfehlen

Eine Möglichkeit de Falschparker zu überführen, wäre das Fahrzeug zuzuparken mit dem eigenen Fahrzeug. Dieses Variante ist allerdings wenig zu empfehlen, denn meiste behindert man mit dem eigenen Zuparken den Straßenverkehr oder andere Verkehrsteilnehmer oft, was einem selbst nur unnötigen Ärger und Strafen bringt. Zudem ist diese Variante zeitaufwendig, auch mit einem Zettel in der Scheibe warten Sie auf Nachricht des Parkenden womöglich Stunden. Des Weiteren hat der Fahrer des unberechtigt parkenden Fahrers die Möglichkeit Sie wegen Nötigung per Polizei anzuzeigen und Ihr Fahrzeug zu Ihrer Lasten abschleppen zu lassen.

2. Abschleppen lassen – mit Bedacht zu empfehlen

Den Abschleppdienst zu rufen, scheint die erste und effektivste Lösung zu sein. Allerdings bringt die Möglichkeit einige Nachteile, vor allem finanzieller Art mit sich.
Zu allererst ist es wichtig, dass die entsprechende Kennzeichnung der privaten oder gemieteten Fläche gewährleistet ist und so für einen fremden Dritten auch eindeutig zu erkennen ist, dass die Fläche einen Besitzer hat und man möglicherweise unberechtigt dort parkt. Der Abschleppdienst müssen Sie rufen, dass bedeutet im Einzelnen, kommt der Besitzer des Fahrzeuges doch nach kurzer Zeit wieder, tragen Sie die Kosten der Anfahrt des entsprechenden Unternehmens. Wird das Fahrzeug abgeschleppt tragen Sie zunächst ebenfalls die Kosten und müssen selbst darum kümmern, die Kosten wieder vom Falschparker zurückzubekommen, welcher natürlich nicht freiwillig die Kosten übernehmen wird, denn die meisten sind sich ihrer Schuld nicht bewusst. Auch mögliche Rechtanwalts- und Gerichtskosten tragen Sie zunächst und nur bei positiver Entscheidung für Sie besteht die Möglichkeit die Kosten vom Beklagten zurückzubekommen.

Wichtig ist es hierbei vor allem, dass Sie den Zustand des Fahrzeugs vor dem Abschleppen fotografisch dokumentieren, um eventuelle Schäden und Kratzer zu dokumentieren, um später nicht noch zusätzliche Kosten für eine Fahrzeuginstandhaltung aufbringen zu müssen bzw. um vorherige Schäden belegen zu können.

3. Schriftliche Abmahnung – empfehlenswert

Spezialisierte Rechtanwaltskanzleien können Falschparker abmahnen, dies gilt auch für das Zuparken von Einfahrten oder Garagen sowie für private oder gemietete Parkflächen.
Sofern Sie die eindeutige Kennzeichnung Ihres Stellplatzes vorgenommen haben, dokumentieren sie das falschparkende Fahrzeug mit sichtbarem Kfz-Kennzeichen und Datum aus allen Perspektiven fotografisch oder bitten Sie Zeugen um eindeutige und aussagekräftige Angaben zum Vorstoß.

Die Kanzlei wird den Fahrzeughalter ausfindig machen für Sie und auf den Verstoß aufmerksam machen sowie einen Vertrag aufsetzen, in dem sich der unberechtigt parkende Fahrzeughalter verpflichtet Ihre Stellplatz nicht mehr zu nutzen, bei Nichteinhaltung droht dem Fahrzeughalter eine Vertrags- bzw. Geldstrafe. Meistens besagt diese, dass dem rechtmäßigen Besitzer eine entsprechende Parkgebühr zuzahlen ist und der Beklagte die Rechtsanwaltskosten zu tragen hat. Sie verhindern damit oft recht wirksam ein erneutes Zuparken und der Kostenaufwand und auch das Risiko sind verhältnismäßig gering zum Abschleppen.

Dies ist ein journalistischer Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen. Der Recherchestand entspricht dem Veröffentlichungsdatum des Artikels.

Dieser Beitrag ersetzt ausdrücklich keine Rechtsberatung.

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