Rechtsanwälte Schmidt-Hartmann & Otta – Fachanwälte für Familienrecht

Die Kanzlei Rechtsanwälte Schmidt-Hartmann & Otta vertritt ihre Mandanten aus Mönchengladbach und Umgebung bei Auseinandersetzungen im Bereich Arbeitsrecht. Grundsätzlich geht es dabei um alle Gesetze und Verordnungen zur abhängigen, nicht selbstständigen Erwerbstätigkeit. Die Rechtsprechung unterscheidet die beiden Bereiche des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts. Letzteres ist mit Problemen zwischen Arbeitgebern und ihren Verbänden auf der einen und Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräten auf der anderen Seite befasst. Die tägliche Rechtspraxis behandelt viel häufiger das Individualarbeitsrecht, weil ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer Probleme miteinander haben. Zusätzlich ist die Kanzlei Ihr kompetenter Fachanwalt Familienrecht Mönchengladbach.

Schwerpunkte der Kanzlei Rechtsanwälte Schmidt-Hartmann & Otta aus Mönchengladbach

Ein Arbeitsverhältnis sichert dem Arbeitnehmer seine Existenz, der Arbeitgeber ist auf die vertraglich abgesicherte Mitarbeit seiner Angestellten angewiesen. Beide Seiten werden durch das Arbeitsrecht geschützt und sollten sich zu entsprechenden Angelegenheiten auch anwaltlich beraten und vertreten lassen. Dementsprechend vertritt die Kanzlei Rechtsanwälte Schmidt-Hartmann & Otta auch beide Seiten. Schwerpunkte sind dabei regelmäßig:

Arbeitsverträge (Prüfung und/oder Entwurf)
Kündigungen und Abmahnungen
Arbeitszeugnis
Aufhebungsvertrag
Abfindungsregelungen
Mobbing
Durchsetzung (für Arbeitnehmer) und Abwehr (für Arbeitgeber) von Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis

Welche Probleme ergeben sich hauptsächlich beim Arbeitsrecht in Mönchengladbach?

Die Inhalte von Arbeitsverträgen können im Detail sehr strittig sein. Bei Kündigungen kommt es stets auf die Einhaltung von Fristen an. Wenn sich etwa ein Arbeitnehmer dagegen wehren möchte, muss er zwingend innerhalb von drei Wochen nach dem Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen. Das übernimmt die Kanzlei Rechtsanwälte Schmidt-Hartmann & Otta nach vorheriger Prüfung hinsichtlich der Erfolgsaussichten. Vielfach machen formelle Fehler eine Kündigung unwirksam. Es gibt darüber hinaus viele sonstige Fallstricke bei Arbeitsverhältnissen. Arbeitgebern und Arbeitnehmern drohen dadurch erhebliche Nachteile, die sich durch eine rechtzeitige juristische Beratung und Vertretung vermeiden lassen. Auch die kollektivarbeitsrechtliche Beratung übernehmen die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte Schmidt-Hartmann & Otta. Hier benötigen Betriebsräte häufig juristischen Beistand, während die Anwälte die Führungskräfte eines Unternehmens zum Umgang mit den Betriebsräten beraten.

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