Rechtsanwälte Schmidt-Hartmann & Otta – Fachanwälte für Familienrecht
Die Kanzlei Rechtsanwälte Schmidt-Hartmann & Otta vertritt ihre Mandanten aus Mönchengladbach und Umgebung bei Auseinandersetzungen im Bereich Arbeitsrecht. Grundsätzlich geht es dabei um alle Gesetze und Verordnungen zur abhängigen, nicht selbstständigen Erwerbstätigkeit. Die Rechtsprechung unterscheidet die beiden Bereiche des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts. Letzteres ist mit Problemen zwischen Arbeitgebern und ihren Verbänden auf der einen und Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräten auf der anderen Seite befasst. Die tägliche Rechtspraxis behandelt viel häufiger das Individualarbeitsrecht, weil ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer Probleme miteinander haben. Zusätzlich ist die Kanzlei Ihr kompetenter Fachanwalt Familienrecht Mönchengladbach.
Schwerpunkte der Kanzlei Rechtsanwälte Schmidt-Hartmann & Otta aus Mönchengladbach