Rechtsanwälte Schmidt-Hartmann & Otta – Fachanwälte für Familienrecht

Die Kanzlei Rechtsanwälte Schmidt-Hartmann & Otta vertritt ihre Mandanten aus Mönchengladbach und Umgebung bei Auseinandersetzungen im Bereich Arbeitsrecht. Grundsätzlich geht es dabei um alle Gesetze und Verordnungen zur abhängigen, nicht selbstständigen Erwerbstätigkeit. Die Rechtsprechung unterscheidet die beiden Bereiche des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts. Letzteres ist mit Problemen zwischen Arbeitgebern und ihren Verbänden auf der einen und Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräten auf der anderen Seite befasst. Die tägliche Rechtspraxis behandelt viel häufiger das Individualarbeitsrecht, weil ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer Probleme miteinander haben. Zusätzlich ist die Kanzlei Ihr kompetenter Fachanwalt Familienrecht Mönchengladbach.

Schwerpunkte der Kanzlei Rechtsanwälte Schmidt-Hartmann & Otta aus Mönchengladbach

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Die Weiberfastnacht als Tag der Krawattenhersteller

Ein Herr im gepflegten Businesslook betritt ein Reisebüro. Die dort arbeitende Dame widmet sich dem Kunden, indem sie ohne Vorwarnung – schnipp, schnapp – seinen Schlips abschneidet. Und nun? Hat dieser Herr einen Anspruch auf Schadensersatz?

Das kommt tatsächlich darauf an, wo und wann der Schlips-Schnipps passierte. Falls er im Rheinland an Weiberfastnacht geschah, ist zu hoffen, dass der Herr nicht gerade seine wertvollste Krawatte trug. Denn dort gilt an diesem Tag das Tragen eines Schlipses zuallermeist als stillschweigende Einwilligung, dass der Schlips zerschnitten werden darf. (Wichtig: Es gibt aber keine „Unschulds-Garantie“ für die schneidende Person, letztendlich bleibt solch eine Sache eine Auslegungssache.) Um einen ungeliebten Schlips loszuwerden, könnte man sich also mit guter Erfolgschance an Weiberfastnacht beispielsweise in Köln, Düsseldorf oder Mainz im Karnevalstrubel aufhalten.

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