Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht Kathleen Dostmann
Rathenaustraße 11
07745 Jena
Telefon: 03641 3107491
Webseite: www.kersten-dostmann.de
Birgit von Stietencron – Fachanwältin für Familienrecht und Medizinrecht
Elisabethstraße 12
26135 Oldenburg
Telefon: 0441 9990590
Webseite: www.stietencron.net
Dr. iur. Söhnke Leupolt
Ebertpl. 14-16
50668 Köln
Telefon: 0221 7895501
Webseite: www.hattig-leupolt.de
Dr. Huber & Kollegen
Möslestraße 1
79117 Freiburg im Breisgau
Telefon: 0761 7033610
Webseite: www.anwalt-freiburg.de
Banniza Steuerberatungsgesellschaft mbH
Schützenstraße 3
41469 Neuss
Telefon: 02137 92070
Webseite: www.stb-banniza.de
Rechtsanwälte Schmidt-Hartmann & Otta – Fachanwälte für Familienrecht
Die Kanzlei Rechtsanwälte Schmidt-Hartmann & Otta vertritt ihre Mandanten aus Mönchengladbach und Umgebung bei Auseinandersetzungen im Bereich Arbeitsrecht. Grundsätzlich geht es dabei um alle Gesetze und Verordnungen zur abhängigen, nicht selbstständigen Erwerbstätigkeit. Die Rechtsprechung unterscheidet die beiden Bereiche des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts. Letzteres ist mit Problemen zwischen Arbeitgebern und ihren Verbänden auf der einen und Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräten auf der anderen Seite befasst. Die tägliche Rechtspraxis behandelt viel häufiger das Individualarbeitsrecht, weil ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer Probleme miteinander haben. Zusätzlich ist die Kanzlei Ihr kompetenter Fachanwalt Familienrecht Mönchengladbach.
Schwerpunkte der Kanzlei Rechtsanwälte Schmidt-Hartmann & Otta aus Mönchengladbach
Die Weiberfastnacht als Tag der Krawattenhersteller
Ein Herr im gepflegten Businesslook betritt ein Reisebüro. Die dort arbeitende Dame widmet sich dem Kunden, indem sie ohne Vorwarnung – schnipp, schnapp – seinen Schlips abschneidet. Und nun? Hat dieser Herr einen Anspruch auf Schadensersatz?
Das kommt tatsächlich darauf an, wo und wann der Schlips-Schnipps passierte. Falls er im Rheinland an Weiberfastnacht geschah, ist zu hoffen, dass der Herr nicht gerade seine wertvollste Krawatte trug. Denn dort gilt an diesem Tag das Tragen eines Schlipses zuallermeist als stillschweigende Einwilligung, dass der Schlips zerschnitten werden darf. (Wichtig: Es gibt aber keine „Unschulds-Garantie“ für die schneidende Person, letztendlich bleibt solch eine Sache eine Auslegungssache.) Um einen ungeliebten Schlips loszuwerden, könnte man sich also mit guter Erfolgschance an Weiberfastnacht beispielsweise in Köln, Düsseldorf oder Mainz im Karnevalstrubel aufhalten.
Volker Thiele-Salih
Bahnhofstraße 85
45879 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 203738
Webseite: www.ra-thiele-salih.de
Eckart Völckers Rechtsanwalt
Münsterpl. 26
53111 Bonn
Telefon: 0228 659150
Webseite: www.eckart-voelckers.de
Reinhard und Fuchs PartG mbB
Stumpf 8
42929 Wermelskirchen
Telefon: 02193 51100
Webseite: www.reinhard-partner.de