HORST BECKHAUS ANDRES Partnerschaftsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Die Partnerschaftsgesellschaft Horst ♦ Beckhaus ♦ Andres

Die Mainzer Partnerschaftsgesellschaft Horst ♦ Beckhaus ♦ Andres Steuerberatungsgesellschaft entstand aus den Kanzleien der drei Gründungsgesellschafter Peter Horst, Karin Beckhaus und Friedhelm Andres. Die derzeitigen Partner sind Friedhelm Andres und Karin Beckhaus, während Peter Horst inzwischen für die Gesellschaft nach § 58 StBerG tätig ist.

Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei

Die Kanzlei berät Unternehmen, Vereine und Privatpersonen zu steuerlichen Fragen und unterstützt auch die Lösung betriebswirtschaftlicher Probleme. Das Leistungsangebot ist breit gefächert, davon profitieren KMU ebenso wie Freiberufler. Die Kompetenzen der Gesellschafter basieren auf jahrzehntelanger Erfahrung, sie gründeten ihre eigenen Unternehmen teilweise schon in den 1980er Jahren. Es geht bei den Beratungen von Klienten immer um deren individuelle Anliegen. Manche Klienten möchten vorwiegend Steuern sparen, manche Unternehmen wirtschaftlich besser vorankommen. Privatpersonen benötigen oft die Expertise der Kanzlei für Vermögensübertragungen oder die eigene, private Steuererklärung. Dabei achten die Steuerberater darauf, den laufenden persönlichen Kontakt zum Mandanten nicht abreißen zu lassen. Auch informieren sie auf ihrer Webseite ihre Klienten sehr umfassend über aktuelle Entwicklungen, hierfür gibt es einen passwortgeschützten Bereich. Die Mitgliedschaften und Zertifizierungen der Partnerschaftsgesellschaft Horst ♦ Beckhaus ♦ Andres bestätigen ebenso wie die geringe Fluktuation des Personals das Niveau der Kanzlei. Mitgliedschaften und Zertifikate sind:

Deutscher Steuerberaterverband
Datev
Qualitätssiegel des Deutschen Steuerberaterverbandes
DIN EN ISO 9001 (Qualitätsamanagement)

Leistungen der Kanzlei Horst ♦ Beckhaus ♦ Andres für Unternehmen und Freiberufler

Die Steuerexperten beraten Kapital- und Personengesellschaften ebenso wie Einzelunternehmen umfassend und persönlich zu steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen. Dabei kann es um Gründungen, eine Expansion oder eine Konsolidierung gehen. Unternehmen sehen sich in sämtlichen Phasen ihrer Entwicklung vielfältigen Herausforderungen gegenüber, für spezielle Fragestellungen bedarf es immer wieder der steuerlichen Beratung. Hierfür nimmt die Kanzlei Unternehmensanalysen und -planungen vor. Ihr Know-how bezieht sie aus der langjährigen Beratungstätigkeit für Firmen unterschiedlichster Größenordnungen. Im Detail geht es um die Steuerung und Planung von Unternehmensprozessen auf der Grundlage der laufenden Finanz- und Lohnbuchführung (digital oder auf Papier), um Jahresabschlüsse und Steuererklärungen sowie um die fundierte Interpretation der vorliegenden Kennzahlen und Analyseergebnisse. Die vorausschauende Planung der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Sachverhalte schafft zusätzliche Sicherheit. Unternehmer nutzen damit bestehende Chancen und erkennen mögliche Risiken frühzeitig.

Leistungen für Vereine

Sport- und Kulturvereine, der Kinderschutzbund oder das auf Vereinsbasis geführte Tierheim und viele sonstige Vereine benötigen immer wieder eine Beratung. Es geht um viele Details:

Aufzeichnungspflichten
Spendenabrechnungen
Freistellungsverfahren
Gemeinnützigkeit
Vorsteuerabzug
persönliche Haftung von Vorstandsmitgliedern

Die ehrenamtlichen und hauptberuflichen Verantwortlichen müssen eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und Vorschriften beachten, um beispielsweise den Status der Gemeinnützigkeit zu behalten. Eine rechtzeitige steuerliche Beratung beugt Krisensituationen vor. Der Dialog der Partnerschaftsgesellschaft Horst ♦ Beckhaus ♦ Andres mit den Verantwortlichen von Vereinen stellt sicher, dass deren Aktivitäten stets eine fundierte Basis haben und der Vereinsbetrieb störungsfrei sichergestellt werden kann. Das Know-how der Steuerberater Mainz führt zu ausgewogenen, zeitnahen Lösungen für alle anstehenden Fragen, denen sich ein Verein in steuerlicher Hinsicht stellen muss. Die Sicherheit von professionellen Konzepten führt dazu, dass Vereinsvorstände ihr Engagement dem eigentlichen Zweck des Vereins widmen können.

Steuerliche Hilfe für Privatpersonen

Bei Privatpersonen geht es um Fragen wie den Nebeneinkünften aus Vermietung oder Nebenerwerben, aus Kapitalvermögen oder aus privaten Veräußerungsgeschäften, ebenso sind Erbschaften und Schenkungen steuerlich zu würdigen. In solchen Fragen hilft die Kanzlei Horst ♦ Beckhaus ♦ Andres, denn der entsprechende Beratungsbedarf entsteht immer im Vorfeld und nicht im Nachhinein, wenn es unter Umständen zu spät ist. Privatleute sollten beachten, dass die Vernetzung zwischen den Finanzämtern, den Versicherungsträgern, Sozialämtern und Banken immer umfassender wird. Eine umfassende Beratung zu den vielfältigen Gesetzen und Vorschriften sowie deren häufigen Änderungen schützt Privatleute vor überraschenden und manchmal umfassenden Nachforderungen etwa durch das Finanzamt.

Da wir keine Juristen sind, übernehmen wir deshalb keine Haftung für unsere Inhalte!

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