Rechtsanwalt Dr. jur. Ulrich Walter Stoklossa

Die breit gefächerten Arbeitsbereiche der Kanzlei Dr. Ulrich Stoklossa

Die Rechtanwaltskanzlei Dr. jur. Ulrich Walter Stoklossa bearbeitet Fälle in den Fachgebieten Arbeitsrecht, Versicherungsrecht und Familienrecht im Raum Aschaffenburg und Würzburg. Neben diesen Schwerpunkten ist die Kanzlei auch in anderen Rechtsgebieten für ihre Mandanten tätig.

Der übliche Ablauf der Mandatsannahme beginnt mit der telefonischen Terminvereinbarung. Der Mandant wird gebeten, kurz die inhaltliche Rechtsache durchzusprechen. Für die Mandatsannahme ist dies sinnvoll. Anschließend wird in der Kanzlei oder in der Kanzleizweigstelle eine Besprechung oder Beratung durchgeführt.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Seit rund 20 Jahren gehören das Arbeitsrecht und das Kündigungsschutzrecht zu den umfassenden Schwerpunktbereichen des Kanzleiinhabers, seit dem Jahre 2003 ist Herr Dr. jur. Ulrich Walter Stoklossa Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er nimmt Mandate von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen wahr. Die anwaltlichen Tätigkeiten sind vor allem bei rechtlichen Fragen im Arbeitsrecht für den Mandanten von großer Bedeutung. In vielen Entscheidungssituationen ist es für die Mandanten vorteilhaft, sofort einen anwaltlichen Rat einzuholen. Die Arbeitsbereiche der Kanzlei umfassen in Bezug auf das Arbeitsrecht beispielsweise: Kündigungsschutzklage, Kündigung des Arbeitsvertrages, Lohnansprüche, Urlaubsabgeltungsansprüche, Mehrarbeitsvergütung, Ansprüche bei Firmenwagenregelungen und Mobbing von Angestellten am Arbeitsplatz.

Versicherungsrecht

Bezogen auf das Versicherungsrecht umfasst die Arbeit des Rechtsanwalt Dr. Stoklossa Würzburg sowohl die außergerichtlichen als auch die gerichtlichen Rechtsangelegenheiten. Die umfangreiche Tätigkeit des Kanzleiinhabers und seiner Mitarbeiter bezieht sich auf die Regulierung von Schäden und die gerichtliche Anspruchsdurchsetzung versus dem Versicherer. Beim Versicherungsrecht werden das Bestehen der Eintrittspflicht und der Umfang der Eintrittsversicherung des Versicherers überprüft. Zudem arbeitet die Kanzlei im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Unfallversicherung, der Sachversicherung und der Lebensversicherung seit vielen Jahren erfolgreich.

Familienrecht

Dr. Ulrich Walter Stoklossa bearbeitet seit Jahrzehnten Rechtsangelegenheiten des Familienrechts. Seit 2001 ist der Kanzleiinhaber Fachanwalt für Familienrecht. Das Ehe- und Scheidungsrecht sowie alle Nebengebiete des Familienrechtes werden in der anwaltlichen Kanzleitätigkeit erfasst. Laut dem BGB ist das Familienrecht ein Teil des bürgerlichen Rechts. Dieses Zivilrecht regelt alle rechtlichen Beziehungen zwischen Eltern, Eheleuten Großeltern, Kindern und eventuellen Lebensgefährten. Darunter fallen u. a. Rechtsangelegenheiten wie Abstammung, Fragen zur Elternschaft, Kindesunterhalt, Besuchsrecht, Ehescheidung, Scheidungsvereinbarungen, Vermögen, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Vormundschaft, Hausrat, Ehewohnung und Betreuung sowie Gewaltschutzverfahren und Pflegschaft.

Bank- und Kapitalrecht

Die Anwaltskanzlei in Aschaffenburg ist überdies seit über 15 Jahren mit Erfolg in den Bereich des Bank- und Kapitalanlagerechts sowie des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Dr. Ulrich Walter Stoklossa bearbeitet als Rechtsanwalt die Rechtsfälle seiner Mandanten auch bezüglich des allgemeinen Bankrechts. Bei der Bearbeitung der Fälle des Kapitalmarktrechts bzw. des Kapitalanlegerechts überwiegen insbesondere jene Fälle, die in den Bereich des „grauen Kapitalmarkts“ fallen.

Vertragsrecht und Kaufrecht

Seit der Gründung der Kanzlei im Jahre 1958 ist diese in Rechtsangelegenheiten des Kaufrechts und des Vertragsrechts tätig. Die Vertragsfreiheit wird gesetzlich geschützt durch das Grundgesetz und durch das Bürgerliche Gesetzbuch. Das Vertragsrecht schließt als rechtlicher Oberbegriff auch das Kaufrecht des BGB mit ein. Die Kanzlei befasst sich zudem in den folgenden Tätigkeitsbereichen: Bearbeitung von Kaufpreisminderung, Mängelrüge und Sachmängel sowie die Geltendmachung von Verzugskosten, Garantieansprüchen und Kaufpreisansprüchen als auch die Rückabwicklung von Kaufverträgen und Verträgen.

Das Erbrecht

Seit vielen Jahren ist die Tätigkeit der Kanzlei im Bereich des Erbrechts erfolgreich tätig, nicht zuletzt auch deshalb, weil seit rund 16 Jahren die Kanzlei nachhaltig als „Fachanwaltskanzlei für Familienrecht“ aktiv ist. Ein Erbrechtsanwalt wird in den meisten Fällen dann aufgesucht, wenn sich die Erben über Erbschaftsgegenstände (Immobilien, Wertgegenstände) nicht einvernehmlich einigen können. Der erfahrene Anwalt übernimmt die Aufgabe, den erbrechtlichen Anspruch seines Mandanten zu überprüfen und dann bei Erfolgsaussichten vor Gericht sein Recht zu vertreten.

Räumlicher Einzugsbereich

In Unterfranken erstreckt sich der räumliche Einzugsbereich der Anwaltstätigkeit über die Regionen Würzburg, Aschaffenburg und Umgebung. Der Einzugsbereich im Bereich des Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerechts sowie des Familienrechts und des Versicherungsrechts ist deutlich größer, häufig auch Bundesländer übergreifend. Ferner ist die Kanzlei auch für Mandanten in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht sowie Gesellschafts- und Handelsrecht umfangreich tätig.

Die berufsbezogenen Mitgliedschaften des Kanzleiinhabers bzw. der Kanzlei bestehen bei der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht, beim Deutschen Anwaltsverein, ferner bei der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalrecht des Deutschen Anwaltsvereins, bei Fachanwalt.de, bei der deutschen Fachanwaltsvereinigung und bei Juraforum.

Schreibe einen Kommentar