Darf ich als Autofahrer mein Gesicht vermummen oder teils vermummen?

Das Verhüllungsverbot – die Debatte um Niqab und Gesundheitsmaske

Seit Inkrafttreten im Jahr 2017 stellt das Verhüllungsverbot beim Autofahren muslimische Frauen mit Niqab und Menschen, die während der Corona-Pandemie eine Maske tragen, vor Probleme. Welchen Hintergrund hat die Vorschrift und gibt es gewisse Ausnahmen?

Welchen Hintergrund hat das Verbot?

Mit dem Verhüllungsverbot nach § 23 Abs. 4 StVO soll gewährleistet werden, dass Kraftfahrzeugfahrer stets erkennbar sind, insbesondere bei Geschwindigkeitskontrollen. Zudem soll ihre Sicht beim Autofahren nicht eingeschränkt werden. Ausdrücklich erlaubt sind z.B. Hüte, Kopftücher, Kappen, Gesichtsbemalungen und Gesichtsschmuck.
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Der eigene Parkplatz zugeparkt

Eine ärgerliche Situation, die viele Autofahrer kennen – der eigens teuer angemietete oder private Stellplatz ist durch einen anderen Verkehrsteilnehmer zugeparkt. In vielen Städten ist die Parkplatzsituation sehr angespannt und man ist froh, einen eigenen Stellplatz für sein Fahrzeug vermeintlich sicher zu haben. Ärgerlich ist dann, wenn dieser Parkplatz durch unbefugte Dritte zugeparkt ist. Aber was kann bzw. darf man in solchen Fällen tun.
Welche Möglichkeiten gibt es gegen Falschparker auf dem eigenen Stellplatz?

Eindeutige Kennzeichnung

Wichtig ist zu allererst, dass der private Parkplatz als solcher durch ein Schild gekennzeichnet ist, wichtig hier, dass der Parkplatz zu Tag- und Nachtzeit nicht unrechtmäßig zu nutzen ist. Am besten informiert man auch mit einem entsprechenden Schild darüber, dass bei unberechtigter Nutzung des Parkplatzes, ein Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt wird.

Möglichkeiten gegen Falschparker auf dem eigenen Parkplatz

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Die Weiberfastnacht als Tag der Krawattenhersteller

Ein Herr im gepflegten Businesslook betritt ein Reisebüro. Die dort arbeitende Dame widmet sich dem Kunden, indem sie ohne Vorwarnung – schnipp, schnapp – seinen Schlips abschneidet. Und nun? Hat dieser Herr einen Anspruch auf Schadensersatz?

Das kommt tatsächlich darauf an, wo und wann der Schlips-Schnipps passierte. Falls er im Rheinland an Weiberfastnacht geschah, ist zu hoffen, dass der Herr nicht gerade seine wertvollste Krawatte trug. Denn dort gilt an diesem Tag das Tragen eines Schlipses zuallermeist als stillschweigende Einwilligung, dass der Schlips zerschnitten werden darf. (Wichtig: Es gibt aber keine „Unschulds-Garantie“ für die schneidende Person, letztendlich bleibt solch eine Sache eine Auslegungssache.) Um einen ungeliebten Schlips loszuwerden, könnte man sich also mit guter Erfolgschance an Weiberfastnacht beispielsweise in Köln, Düsseldorf oder Mainz im Karnevalstrubel aufhalten.

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